SOS-Medienfonds
Warum diese Seite?
Als Anleger in Medienfonds sind Sie zurzeit Kummer gewohnt. Die Hiobsbotschaften reißen nicht ab.
Nicht nur, dass die meisten Fonds weit hinter den versprochenen Renditen zurückbleiben, inzwischen wurde auch das steuerliche Konzept in Frage gestellt und die ursprünglichen Verlustzuweisungen ganz oder teilweise aberkannt.
Auf Sie als Anleger kommen hohe Steuernachforderungen nebst Säumniszuschlägen und Verzugszinsen zu. Viele Anleger haben bereits entsprechend geänderte Steuerbescheide erhalten.
Nun werden Sie von den Fondsgesellschaften angeschrieben und man verweist Sie auf „Klagen gegen die Finanzverwaltung“, verschweigt dabei aber die Verjährungsfristen für Ihre persönlichen Schadensersatzansprüche gegen z.B. die beteiligten Banken und Vertriebe.
Wir halten die Klagen gegen die Finanzverwaltung nicht für falsch, sind aber der Auffassung, dass Sie als Anleger erstens eine Möglichkeit haben sollten, auf diese Verfahren Einfluss zu nehmen und zweitens auch umfangreich über Ihre sonstigen Rechte und Handlungsoptionen aufgeklärt werden sollten.
Diese Internetseite dient dazu, Anlegern in Medienfonds eine Selbstorganisation und damit eine "Stimme" zu bieten. Sie können sich hier mit dem Anmeldeformular registrieren lassen. Wir bündeln Ihre Interessen und informieren Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen per Newsletter.
Dieser Service ist für Sie kostenlos und stellt ausdrücklich keine Mandatierung unserer Anwaltskanzlei dar. Wir werden hier keine Fristenüberwachung oder Rechtsberatung erbringen.
Aber wir haben schon bei anderen Fonds die Erfahrung gemacht, dass organisierte Anleger in der Lage sind, auf Augenhöhe mit Banken und Emissionshäusern zu verhandeln. Je mehr Anleger sich zusammenschließen, umso lauter wird deren Stimme.
Sollten Sie mehrere Fonds gezeichnet haben, füllen Sie bitte jeweils eine Anmeldung aus, weil wir die Anleger nach den einzelnen Fonds sortieren. Deshalb ist es auch notwendig, dass Sie möglichst exakt den Namen des Fonds angeben, unter dem er seinerzeit vertrieben worden ist. Die Angaben zum Vertrieb und zur Zeichnungssumme sind freiwillig, helfen aber bei der Einschätzung der Gewichtung im Verhältnis zum jeweiligen Fondsvolumen.
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KWAG Rechtsanwälte
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